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   BAG, 03.06.1954 - 2 AZR 121/54   

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https://dejure.org/1954,226
BAG, 03.06.1954 - 2 AZR 121/54 (https://dejure.org/1954,226)
BAG, Entscheidung vom 03.06.1954 - 2 AZR 121/54 (https://dejure.org/1954,226)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 1954 - 2 AZR 121/54 (https://dejure.org/1954,226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abweichende Entscheidung - Gleichheit rechtlicher Erwägungen - Verschiedene rechtliche Beurteilung - Revisionsbegründung - Fristbeginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 18
  • NJW 1954, 1095
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 03.01.1973 - IV B 171.72

    Typisierende baurechtlichen Beurteilung bei Innenbereichsvorhaben

    Der Senat läßt offen, ob dieses Beschwerde vorbringen den § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht schon deshalb verfehlt, weil es sich bei dem vom Kläger in Bezug genommenen Teil der Entscheidung vom 13. Juli 1969 um ein obiter dictum handelt, also die Entscheidung auf diesem Teil der Begründung nicht beruht (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 9. Juli 1956 - V BLw 16/56 - in BGHZ 21, 234 [236], BAG, Beschluß vom 3. Juni 1954 - 2 AZR 121/54 - in BAG 1, 18 [20]).
  • LAG Hamburg, 14.11.2007 - 5 TaBV 9/07

    Einigungsstelle - Parteiöffentlichkeit - rechtliches Gehör - Rederecht -

    Folgende Rechtsgrundsätze liegen zugrunde: Verfahrensbegleitende Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle, die nicht die Zuständigkeit der Einigungsstelle zum Gegenstand haben, sind nicht gesondert gerichtlich anfechtbar (BAG 22.01.2002 - 3 ABR 28/01 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233).Die gerichtliche Rechtskontrolle der Einigungsstellensprüche beschränkt sich nämlich nicht auf die inhaltliche Prüfung des Spruchs, sondern auch auf Verstöße gegen elementare Verfahrensvorschriften über Bildung, Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle, selbst wenn dies von keinem Beteiligten gerügt worden ist (BAG 1, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.01.1961 - 5 AZR 295/60

    Lohnpfändung - Unterhaltsansprüche - Pfändungsfreier Betrag - Arbeitseinkommen

    Die von der Revision angezogenen Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31"März 1952 - 3 Sa 37/52 - AP 1953 Nr. 66 - und des Landesarbeitsgerichts Bayern vom 15"Dezember 1951 - 506/51 II - Amtsblatt des Bayeri schen Staatsministeriums für Arbeit und Soziale Fürsorge 1955? Seite 0 69 - "beruhen" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 1, 18 /~"20 7 = AP Nr. 4 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 4? 349 /" 350J7 = AP Nr. 51 2u § 72 ArbGG 1953; BAG 7? 246 /"249.J7 = AP N r ,4. zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BAG AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision) auf dem Rechtssatz, in einem Eir.ziehungsrechtsstreit zwischen dem Pfändungsgläubiger ur.d dem Drittschuldner könne sich letzterer vor dem Prozeßgericht darauf berufen, der vom Vollstrockungsgericht in dem Pfändungs- und Überweisungsboschluß für den Schuldner festgesetzte pfändungsfreie Betrag sei unrichtig und anders, als vom Vollstreckungsgoricht festgesetzt, zu beurteilen; der Drittschuldner sei deshalb nicht gehalten, sich gegen den vom Vollstrockungsgericht festgesetzten pfändungsfreien Betrag allein im Wege der Erinnerung und der sofortigen Beschwerde im Sinne des § 766 Abs.'l, § 793 ZPO zu wenden.
  • BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71

    Bestimmung des Umfangs des Bestandsschutzes - Übertragung des Bestandsschutzes

    Davon kann keine Rede sein, wenn eines der beiden Gerichte - hier das Bundesverwaltungsgericht - eine Rechtsfrage allenfalls erwogen, dann aber (ausdrücklich) "unentschieden" gelassen hat (vgl. dazu BAG, Beschluß vom 27. Juli 1967 - 2 AZR 180/67 - [AP § 72 ArbGG DivRev. Nr. 30], ferner etwa BGH, Urteil vom 5. Juli 1951 - III ZR 75/50 - in BGHZ 2, 396 [398] und BAG, Beschluß vom 3. Juni 1954 - 2 AZR 121/54 - in BAG 1, 18 [20]).
  • BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55

    Divergenz - Text der Entscheidungsgründe - Veröffentlichung in der Fachpresse

    Damit ergibt sich aber, daß das angezogene Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht, wie das für das Vorliegen einer Divergenz erforderlich ist (vgl. BAG 1, 18 /20/i 1, 23 Z2J57; AP Nr. 3 und 51 zu § 72 ArbGG 1953 und ständige Rechtsprechung), auf der Entscheidung der Rechts frage beruht, die für die Entscheidung des angefochtenen Urteils tragend war.
  • BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/61

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision -

    b) Diese an den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit orientierten Überlegungen können jedoch keine Geltung beanspruchen wenn der vom Landesarbeitsgericht festgesetzte Streitwert offenkundig und auf den ersten Blick unrichtig und unter keinerlei vernünftigem rechtlichem Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist (vgl. BAG 7, 246 [24?] = AP Nr. 4 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BAG AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1955; BAG AP Nr. 6 und Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
  • BAG, 13.12.1955 - 2 AZR 220/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Divergenz bezüglich Hilfserwägungen

    Da das Buntiesarbeitsgerieht zu dieser Rechts frage jedenfalls im Zeitpunkt der Einlegung der Revision noch nicht Stellung genommen hatte ( BAG 1, 224; vgl. ferner sodar die bisher noch nicht veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 1955 in Sachen 2 AZR 361/55" könnte die Abweichung an sich die Revision zulässig machen. Hier lässt sie sie aber deshalb nicht zulässig werden, 'weil das angefochtene Urteil nicht auf dieser Abweichung beruht ( BAG 1, 18).
  • BAG, 05.07.1962 - 5 AZR 378/61

    Arbeitsvertragsbruch - Urlaubsanspruch - Urlaubsabgeltungsanspruch -

    /2985 299.7 = AP Nr, 1 zu Art o 7 UrlaubsG Bayern - "beruht" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vglo BAG 1, 18 /2o7 = AP Nro 4 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 4, 349 Z35o7 = AP Nro 51 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 7, 246 4 9 7 = AP Nr, 4 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BAG AP Nr, 1 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision) auf den Rechtssätzen" daß nach bayerischem Urlaubsrecht der Urlaubsanspruch Teil der Arbeitsbedingungen und des Entgelts sei; die vom Arbeitnehmer selbst verschuldete fristlose Entlassung führe daher nicht ohne weiteres zum Erlöschen des Urlaubsanspruches, Die Geltendmachung eines Urlaubs abgeltungsanspruches könne aber auch nach dem bayerischen Urlaubsgesetz wegen Verstoßes gegen den das gesamte Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben rechtsmißbräuchlich sein.
  • BAG, 08.03.1956 - 2 AZR 15/56

    Streitwert - Anderweitige Festsetzung - Bindungswirkung - Streitwertfestsetzung -

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (BAG, AP Nr. 8 zu § 69 ArbGG , in Übereinstimmung mit BAGE 1, 18 und Dietz/Nikisch, ArbGG , § 69 Rdn. 19), ist eine anderweitige Streitwertfestsetzung seitens des Landesarbeitsgerichts für das Revisionsgericht dann unverbindlich, wenn das Berufungsgericht eine Änderung des Streitswerts vorgenommen hat, obwohl die Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 ArbGG nicht gegeben sind.
  • BAG, 19.10.1957 - 4 AZR 418/57

    Verwirkung des Klageanspruchs - Abweisung der Klage - Divergenz - Klagabweisende

    Während der Kläger im ersten Rechtszuge obgesiegt hatt e , hat das Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen» Es nimmt an, daß die RuhegeldVerpflichtung aus dem Arbeitsver trage des Klägers unverändert auf die Beklagte übergegangen sei, sieht aber den Anspruch des Klägers auf Zahlung eines ungekürzten Ruhegeldes als verwirkt an» Die hiergegen vom Kläger eingelegte Revision mußte als unzulässig verworfen werden, weil sie nicht statthaft ist» Die Revision ist weder nach der Höhe des festgesetzten Streitwerts gegeben, noch vom Landesarbeitsgericht zugelassen» Der Kläger beruft sich vielmehr für die Statthaftigkeit seines Rechtsmittels auf Divergenz des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 25=Juni 1954 - Sa 105/52 - (AP Hr»5 zu § 242 BOB, Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung sowie AP Hr» 1 zum Brem»Ges.betr» Alters- und Hinterbliebenenyersorgung § 9, AP Ur.1 zu GG Art» 2, AP Nr. 1 zu GG Art» 14, AP Ur»2 zu GG Art»20 )» Eine den Revisionsweg eröffnende Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bremen liegt jedoch nicht vor» Der Kläger beruft sich darauf, das angefochtene Urteil habe die Grundsätze nicht beachtet, die das Landesarbeitsgericht Bremen in seinem Urteil für den Begriff der Verwirkung aufge stellt habe» Ob insoweit die beiden Urteile in ihrer Rechtsauffassung voneinander abweichen, kann jedoch auf sich beruhen« Denn eine Divergenz im Sinne des § 72 Abs»i Satz 2 oder 3 ArbGG ist nur dann gegeben, wenn die beiden Entscheidungen in den sie tragenden Rechtssätzen voneinander abweichen (BAG 1, 18; BAG, AP N r «3 und 6 zu § 72 ArbGG und ständig)« Bas ist hier nicht der Pall« Wohl beruht das angefochtene Urteil darauf, daß es den Klageanspruch für verwirkt hält» Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen dagegen stellt zwar für die Erfordernisse der An spruchsverwirkung Rechtsgrundsätze auf und führt aus, daß diese Erfordernisse gegenüber dem dort geltend gemachten Anspruch nicht erfüllt seien» Es weist die Klage aber unabhängig von der Frage der Verwirkung ab, weil der auf das bremische Versorgungsgesetz vom 25» Dezember 1912 gestützte Klageanspruch durch das neue bremische Versorgungsgesetz vom 19» Dezember 1952 mit rückwirkender Kraft beseitigt worden sei» Die klagabweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bremen beruht also nicht einmal hilfsweise auf den Erwägungen zur Frage der Verwirkung; vielmehr hätte die Frage der Verwirkung überhaupt unerörtert bleiben können, ohne daß sich an den die Klagabweisung tragenden Ent scheidungsgründen etwas geändert hätte».
  • BAG, 09.12.1955 - 2 AZR 439/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsfolgen eines unbegründeten

  • BAG, 07.05.1956 - 2 AZR 259/55
  • BAG, 23.06.1954 - 1 AZR 130/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Divergenzrevision, Fristbeginn nach § 74 Abs. 3 S. 4

  • BAG, 17.12.1957 - 2 AZR 561/57
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